Wangner, Abraham, Maler zu Breslau war um 1619 thätig, in — diesem Jahre beschwerte sich die Zunft, dass dieser Wangner, des Stifts zu St. Vincenz Diener, sowohl im Kloster, als in der Stadt mehrere personen contrafactire. Der Abt Caspar entschied
gegen Wagner, und verurtheilte ihn in eine Strafe von 10 Thl. Er verbot ihm auch, künftig Copien und Malwerke in die Stadt zu verfertigen, Hoffmanns Monatsschrift für Schlesien Nr. 29 S. 516
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